Information für Waffenbesitzer
Vertrauen Sie bei der Aufbewahrung Ihrer Waffen auf ein VdS-anerkanntes Wertbehältnis
Am 30. Juni 2017 trat das neue Waffengesetz deutschlandweit in Kraft. Ein erklärtes Ziel des Bundestages war hierbei, dass weniger Schusswaffen abhandenkommen sollen. Umfassende Änderungen betreffen somit § 36 WaffG, "Aufbewahrung von Waffen oder Munition".
VdS-anerkannte Wertbehältnisse erfüllen vollständig diese gesetzlichen Anforderungen. VdS ist Deutschlands einzige von der DAkkS akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Wertbehältnisse und zertifiziert nach VdS 2450/ EN 1143-1.
Bewahren Sie Waffen gesetzeskonform auf
Anforderungen im Überblick
Gewicht des Schranksbis 200 kg | Gewicht des Schranksab 200 kg | |
Munition(ohne Erlaubnispflicht) | Verschlossenes Behältnis | Verschlossenes Behältnis |
Munition(mit Erlaubnispflicht) | Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss | Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss |
Langwaffen(unbegrenzte Anzahl, getrennt von Munition) | VdS 2450 (EN1143-1) Widerstandsgrad N (0) | VdS 2450 (EN1143-1) Widerstandsgrad N (0) |
Kurzwaffen(< 5 Stück, getrennt von Munition) | VdS 2450 (EN1143-1) Widerstandsgrad N (0) | VdS 2450 (EN1143-1) Widerstandsgrad N (0) |
Kurzwaffen(< 10 Stück, getrennt von Munition) | VdS 2450 (EN 1143-1) Widerstandsgrad I | VdS 2450 (EN1143-1) Widerstandsgrad N (0) |
Kurzwaffen(> 10 Stück, getrennt von Munition) | VdS 2450 (EN 1143-1) Widerstandsgrad I | VdS 2450 (EN 1143-1) Widerstandsgrad I |
Empfehlungen der Polizeilichen Kriminalprävention
In der Informationsbroschüre „Waffen und Munition sicher aufbewahren“ finden Sie bundeseinheitliche Empfehlungen der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Darüber hinaus macht sie auf die Bedeutung des bewussten Umgangs mit der Aufbewahrung von Munition und Waffen aufmerksam.
Quicklinks
Verzeichnisse VdS-anerkannter Produkte
Wertbehältnisse
Hochsicherheitsschlösser