Sicherheitsdienstleister: Was tun im Alarmfall?

Was nützt die beste und zuverlässigste Alarmanlage, wenn ihr Ruf überhört bleibt? Nicht immer sind Nachbarn oder Bekannte zur Stelle. Und möchten Sie wirklich, dass Ihre Nachbarn bei einem Einbruchalarm nachsehen und es dabei zu einer Konfrontation mit dem Täter kommt?

Abhilfe schafft hier die Aufschaltung der Alarmanlage auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL). Diese ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt. Sofern die Alarmanlage auf dem Schutzobjekt mit einer Übertragungseinrichtung ausgestattet ist, kann diese selbstständig und sekundenschnell die Meldungen an die NSL übertragen. Dazu ist lediglich eine  Internetverbindung erforderlich.

In der NSL werden Alarme aus Schutzobjekten (z. B. Eigenheim, Wochenendhaus, gewerblich genutzte Bereiche) entgegengenommen und gemäß den im Vorfeld gemeinsam getroffenen Vereinbarungen bearbeitet.

Notruf- und Serviceleitstellen und Interventionsstellen sind in der Regel Fachbereiche innerhalb der Organisation eines Sicherheitsdienstleisters (oft als Wach- und Sicherheitsunternehmen (WuS-Unternehmen) bezeichnet). Sie bieten neben den Alarmempfangs- und Interventionsdienstleistungen vielfach noch weitere Dienstleistungen an. Dazu zählen beispielsweise Objektsicherungsdienste, Veranstaltungsdienste, Sicherungsdienste im öffentlichen Raum (z. B. Kontrolltätigkeiten im öffentlichen Personennahverkehr), Geld- und Wertdienste, Aufzugsnotdienste (Befreiung eingeschlossener Personen) und vieles mehr.

Bevor eine Alarmanlage bei einer NSL aufgeschaltet wird, müssen Sie sich natürlich mit dem Sicherheitsdienstleister (Betreiber der NSL) darauf verständigen, welche Meldungen (Einbruch, Bedrohung, Gas, Wasser, Störung usw.) an die NSL übertragen werden sollen und welche Maßnahmen der Sicherungsdienstleister im Alarmfall in Ihrem Auftrag durchführen soll. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Um die Vereinbarung klar und verständlich zu dokumentieren, empfiehlt es sich, das VdS-Alarmdienst- und Interventionsattest (VdS 2529) in Absprache mit dem Sicherheitsdienstleister auszufüllen.

Dem Alarm folgt die Intervention

Läuft ein Alarm bei der NSL auf, wird dieser durch moderne Technik übermittelt, entgegengenommen und durch kompetente Mitarbeiter bearbeitet, die, abhängig vom Alarm, die mit Ihnen vereinbarten Maßnahmen einleiten. Normalerweise wird bei einem Alarm eine entsprechend qualifizierte Sicherheitskraft (Interventionskraft) zum Objekt geschickt, um die Gefahrensituation vor Ort zu analysieren.

Hierbei wird in der Regel aus Gründen einer möglichen Konfrontation mit Tätern vor Ort für die Alarmverfolgung ein sogenannter Interventionsdienst eingesetzt. Dieser kann über die Interventionsstelle des Sicherungsdienstleisters, der die NSL betreibt, oder über eine externe in unmittelbarer Nähe zum Schutzobjekt befindliche Interventionsstelle durchgeführt werden.

Damit die Gefahrensituation vor Ort eindeutig beurteilt werden kann, ist es sinnvoll, der Interventionskraft den Zugang zum Schutzobjekt und zur Alarmanlage zu ermöglichen. Hierfür sollten bei der IS die erforderlichen Objektschlüssel und/oder Zugangscodes hinterlegt werden.

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